Wartungs- / Reparaturbedingungen

Die von Swanson Media Solution ausgeführten Arbeiten sind keiner Garantie unterlegen, insbesondere nicht bei unsachgemäße Bedienung seitens des Kunden. Hier von sind lediglich Neuteile ausgenommen, welche von Swanson Media Solution im Rahmen des Auftrags eingebaut wurden. Diese Ausnahme gilt nur soweit diese Neuteile unter die Garantiebestimmung des Herstellers fallen. Eine eventuell anfallende Arbeitszeit im Garantiefall ist zu bezahlen. Für gebrauchte Teile, gleich welcher Art, wird keinerlei Gewährleistung übernommen, auch nicht für danach eventuell anfallende Arbeiten.

Für die Datensicherung ist jeder Auftraggeber selbst verantwortlich! Swanson Media Solution ist in keinster Weise für einen eventuellen Datenverlust haftbar zu machen. Für Folgeschäden, die durch Arbeiten von Swanson Media Solution bzw. durch von Swanson Media Solution eingebauter Hardware entstehen, ist auf keinen Fall Swanson Media Solution haftbar zu machen.

Die Rechnung ist sofort und ohne Abzug und Skonto und inkl. gültiger Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Wartungsmasse bleibt bis zur vollständigen Zahlung in Besitz von Swanson Media Solution. Der Arbeitslohn wird je angefangener halben Stunde berechnet.

Dieser Vertrag wurde vor Beginn einer Leistung gelesen, akzeptiert und unterschrieben. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem wirtschaftlichen Sinn der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt bzw. den entspricht, was der Autor und der Nutzer gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.